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Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

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Mit der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank haben die Landesjustizverwaltungen eine Plattform zur Information über die in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer geschaffen.

Die allgemeine Beeidigung, öffentliche Bestellung bzw. allgemeine Ermächtigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern richtet sich nach dem zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes bzw. dem Recht der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland und unterliegt den dortigen Anforderungen.

Es besteht die Möglichkeit, einzeln oder kombiniert nach bestimmten Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern über den Namen, den Ort oder die Sprache zu recherchieren. Nach Auswahl eines bestimmten Treffers in der Ergebnisliste werden Details wie die angebotenen Sprachen oder Kontaktdaten angezeigt.

Hinweis an Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer

Das zum 01.01.2023 in Kraft getretene Gerichtsdolmetschergesetz und die entsprechenden landesrechtlichen Anpassungen können Auswirkungen auf Ihre Bestellung haben. Bitte erneuern Sie ggf. rechtzeitig Ihre Bestellung.

Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die nach den bisherigen landesrechtlichen Vorschriften allgemein beeidigt wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2026 vor Gerichten auf den allgemein geleisteten Eid berufen (§ 189 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz).

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PersonId Nachname Vorname Sprachen PLZ Ort Straße Telefon Letzte Änderung